Kettenmuehle


muehlenbild

Die erste urkundliche Erwähnung der Kettenmühle findet sich in einer Urkunde des Klosters Schöntal aus dem Jahre 1345. Im 17. Jahrhundert wurde die Mühle an die Freiherren von Bettendorf verkauft, welche sie als Erbbestandsmühle an einen ihrer Lehensträger übergaben. Im Jahr 1839 gelangte die Mühle zum ersten Mal in Privatbesitz, da die Bettendorfer alle ihre Rechte an den badischen Staat verkauft hatten. 1844 bis 1853 wurden auch die Erbbestandsrechte des badischen Staates abgefunden, damit war die Mühle freies, von Pflichten unbelastetes Privateigentum des Müllers. 1968 wurde der Mühlkanal stillgelegt und die Mühle von Wasserkraft auf Elektrizität umgerüstet.
Seit dem Jahr 1973 ist der Mühlenbetrieb eingestellt.

Zur Zeit ist die Kettenmühle im Besitz der Familien Scheifele und Stein.

Via Email erreicht man:

Rosita Scheifele,

Hans-Peter Scheifele,

Patricia Stein sowie

Sebastian Stein.